[ Auszug: (1) Wird nach dem Beginn der Gefahr die versicherte Reise freiwillig oder
gezwungen aufgegeben, so tritt in Ansehung der Beendigung der Gefahr der
Hafen, in w ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]